1 Geltungsbereich
- Diese AGB regeln das Vertragsverhältnis zwischen der WÄLISCHMILLER Engineering GmbH und ihren Vertragspartnern, insbesondere bei der Lieferung oder dem Bezug von Waren. Abweichende Geschäftsbedingungen der Vertragspartner gelten nicht; auch dann nicht, wenn WÄLISCHMILLER diesen nicht ausdrücklich widerspricht.
- Diese AGB gelten nur gegenüber Unternehmern, aber auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie bei späteren Ver-trägen nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
2 Angebote/ Vertragsschluss
- Mündliche Vereinbarungen sind erst verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.
- Technische Unterlagen, Zeichnungen, Spezifikationen und sonstige Anforderungen werden nur durch schriftliche Einbeziehung Bestand-teil eines Vertrages.
3 Preise
- Maßgeblich sind die im Angebot genannten Preise. Die Preise von WÄLISCHMILLER sind reine Nettopreise in Euro und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer sowie der Kosten für Ver-packung, Transport und ggf. Versicherung.
4 Lieferung an Kunden
- Liefertermine sind nur dann verbindlich, wenn sie von WÄLISCHMILLER ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt wurden. Die Einhaltung der Liefertermine setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erbringung aller Verpflichtungen des Kunden voraus. WÄLISCHMILLER ist zu Teillieferungen berechtigt, es sei denn, der Kunde hat an der Teillieferung erkennbar kein Interesse.
- Höhere Gewalt, Arbeitskämpfe, unverschuldete Betriebsstörungen, Unruhen, behördliche Maßnahmen und sonstige unabwendbare Leistungshindernisse bei WÄLISCHMILLER oder bei Vorlieferanten hat WÄLISCHMILLER nicht zu vertreten.
- Wird ein unverbindlicher Lieferungstermin von WÄLISCHMILLER um mehr als 14 Werktage überschritten, ist der Vertragspartner be-rechtigt, WÄLISCHMILLER eine angemessene Nachfrist zur Lieferung zu setzen. Handelt es sich um einen verbindlichen Termin, beträgt die vorgenannte Frist 28 Werktage. Erst mit Ablauf dieser Frist kommt WÄLISCHMILLER in Verzug.
- WÄLISCHMILLER haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit ein Lieferverzug auf einer von WÄLISCHMILLER zu ver-tretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht.
- Alle Lieferungen an den Kunden erfolgen auf dessen Gefahr. Holt der Vertragspartner die Ware ab, geht die Gefahr des zufälligen Unter-gangs oder der zufälligen Beschädigung mit der Übergabe der Ware auf ihn über. Ansonsten geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person, hierzu ge-hören auch die Transportpersonen von WÄLISCHMILLER, übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager verlassen hat. Dies gilt auch bei Versendung mit der Vereinbarung »frachtfrei«.
- Die Versendung erfolgt ab Markdorf, WÄLISCHMILLER ist aber auch berechtigt, von einem anderen Ort aus zu liefern.
- Wurde eine bestimmte Transportart nicht ausdrücklich schriftlich ver-einbart, erfolgt die Wahl des Transportweges und der -art durch WÄLISCHMILLER, ohne Haftung für die jeweils billigste Möglichkeit. Die vorbehaltlose Übernahme der Sendung durch die Bahn, den Frachtführer oder Lagerhalter gilt als Beweis für eine einwandfreie Transportverpackung und schließt, vorbehaltlich des Gegenbeweises, Ansprüche gegen WÄLISCHMILLER wegen Beschädigung der Lieferung aus.
- Transportversicherungen werden nur auf ausdrücklichen schriftlichen Wunsch des Kunden abgeschlossen; die dafür anfallenden Kosten trägt der Kunde.
5 Gewährleistung gegenüber WÄLISCHMILLER-Kunden
- Die Gewährleistungsansprüche sind erloschen, sobald das Gerät für einen andern im Auftrag genannten Einsatz verwendet wird. Weiterhin übernimmt WÄLISCHMILLER keine Gewährleistung oder sonstige Haftung für eine andere, mehrfache oder längere Verwendung oder Mängel, die durch fehlerhaften Aufbau oder sonstige Eingriffe in die gelieferte Ware durch den Kunden oder Dritte entstehen.
- Gewährleistungsansprüche gegen WÄLISCHMILLER verjähren 12 Monate nach Gefahrübergang.
6 Eigentumsvorbehalt
- Sämtliche von WÄLISCHMILLER gelieferten Waren bleiben bis zu deren vollständiger Bezahlung Eigentum von WÄLISCHMILLER.
7 Zahlungs-/Annahmeverzug
Soweit nicht abweichend vereinbart, sind Rechnungen von WÄLISCHMILLER 21 Tage nach Zugang ohne Abzug zu bezahlen.
Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist WÄLISCHMILLER zur Rücknahme der Ware nach Mahnung und Fristsetzung berechtigt und der Vertragspartner zur Herausgabe verpflichtet. Die Geltendmachung des Eigentums-vorbehalts sowie die Rücknahme der Ware gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag.
- Während des Zahlungsverzuges sind Forderungen mit 8%-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen.
- Schecks werden nur erfüllungshalber als Zahlungsmittel angenommen und können jederzeit zurückgegeben werden. In jedem Fall gelten Schecks erst nach deren Einlösung als Zahlung.
- Kommt der Vertragspartner in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichtens, so ist WÄLISCHMILLER berechtigt, den dadurch entstehenden Schaden einschließlich etwaiger Mehr-aufwendungen zu verlangen. In diesem Fall geht auch die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahme-verzug ist. Die Möglichkeit der Geltendmachung weiterer Ansprüche bleibt hiervon unberührt.
8 Aufrechnung / Zurückbehaltungsrechte
- Die Ausübung von Zurückbehaltungs- oder Leistungsverweigerungs-rechten gegenüber WÄLISCHMILLER sowie die Aufrechnung mit Gegenansprüchen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf dem-selben Vertragsverhältnis beruhen und unbestritten und/oder rechts-kräftig festgestellt sind.
9 WÄLISCHMILLER-Lieferanten und -Eingangskontrolle
- Die Untersuchungs- und Rügepflichten gemäß § 377 HGB sind zwischen WÄLISCHMILLER und deren Lieferanten ausgeschlossen.
- Gewährleistungsansprüche von WÄLISCHMILLER gegenüber Lieferanten und/oder sonstigen Vertragspartnern verjähren in drei Jahren ab Gefahrübergang.
- Wenn WÄLISCHMILLER Subunternehmer mit der Herstellung von Waren beauftragt, stehen alle Rechte an dem Leistungsergebnis aus-schließlich WÄLISCHMILLER zu. Der Vertragspartner überträgt WÄLISCHMILLER bereits mit Abschluss des Vertrages aufschiebend bedingt durch deren Entstehung alle ausschließlichen Nutzungsrechte an den hergestellten Waren, Konstruktionszeichnungen und sonstigen Leistungsergebnissen.
10 Geheimhaltung
- Alle Vertragspartner von WÄLISCHMILLER sind verpflichtet, alle von WÄLISCHMILLER erhaltenen Informationen, Muster, Entwürfe, Zeichnungen, Berechnungen und sonstige Unterlagen streng ver-traulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen. Diese Verpflichtung bleibt auch nach Beendigung des Vertrages bestehen.
11 Haftung
- Die Haftung von WÄLISCHMILLER ist unabhängig vom tat-sächlichen oder rechtlichen Grund, wie folgt begrenzt:
- In Fällen der vorsätzlichen Schädigung, der Haftung für Personen-schäden oder der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, gelten die gesetzlichen Regelungen.
- In Fällen der grob fahrlässigen Schädigung ist die Haftung begrenzt auf den typischen Schaden, der für WÄLISCHMILLER bei Vertrags-schluss vorhersehbar war. Diese Haftungsbegrenzung für grob fahr-lässig verursachte Schäden gilt nicht, wenn der Schaden von einem Organ oder einem leitenden Angestellten von WÄLISCHMILLER verursacht oder eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde.
- In Fällen einfacher Fahrlässigkeit haftet WÄLISCHMILLER nur, soweit der Schaden durch eine Verletzung wesentlicher Vertrags-pflichten verursacht wurde oder in Fällen des Verzugs oder einer von WÄLISCHMILLER zu vertretenden Unmöglichkeit. In diesen Fällen ist die Haftung bei Vermögens- und Sachschäden begrenzt auf den typischen Schaden, der für WÄLISCHMILLER bei Vertrags-schluss vorhersehbar war.
12 Datenschutz
- Der Vertragspartner ist damit einverstanden, dass WÄLISCHMILLER die im Zusammenhang mit der Geschäftsbe-ziehung erhaltenen Daten im Sinne des Datenschutzgesetzes ver-arbeitet, speichert und auswertet. WÄLISCHMILLER speichert und verwendet die Daten des Kunden zur Abwicklung der Aufträge und eventueller Reklamationen, gibt aber keine personenbezogenen Daten an Dritte weiter.
13 Allgemeine Bestimmungen, Gerichtsstand
- Für die vertraglichen Beziehungen gilt ausschließlich deutsches Recht, unter Ausschluss des deutschen Kollisionsrechts und des UN-Kaufrechts (CISG).
13.2 Gerichtsstand ist Konstanz.
Sollte eine Bestimmung des Vertrages oder in dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen und aller sonstigen Bestimmungen nicht berührt.